Die Leistungen des L&S Lohnsteuerhilfeverein e.V. richten sich an einen klar definierten Personenkreis und bieten eine kostengünstige Alternative zur klassischen Steuerberatung. Diese Leistungen können jedoch nur im Rahmen einer Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden, was durch § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) festgelegt ist. Lohnsteuerhilfevereine dürfen ihren Mitgliedern ausschließlich in bestimmten Steuerfragen beratend zur Seite stehen, wenn folgende Einkunftsarten vorliegen:
Liegt einer dieser Fälle vor, so dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch in Bezug auf Nebeneinnahmen beraten, die aus Spekulationen, Zinsen oder Mieteinnahmen stammen. Allerdings gilt hier eine Obergrenze: Bei alleinstehenden Mitgliedern dürfen diese Einkünfte 13.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen, bei verheirateten Mitgliedern liegt die Grenze bei 26.000 Euro jährlich.
Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sowie Renten gibt es hingegen keine Begrenzung nach oben. Hier können Mitglieder unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte die Beratungsleistungen des L&S Lohnsteuerhilfeverein e.V. in vollem Umfang nutzen.
Allerdings gibt es bestimmte Einkunftsarten, bei denen der Verein keine Beratung anbieten darf. Dazu gehören:
Durch diese klaren Regelungen bietet der L&S Lohnsteuerhilfeverein e.V. eine verlässliche und transparente Unterstützung in vielen Steuerangelegenheiten, bleibt dabei jedoch im gesetzlich abgesteckten Rahmen. Die Mitgliedschaft im Verein stellt sicher, dass die Steuerberatung nicht nur professionell und rechtssicher erfolgt, sondern auch finanziell erschwinglich bleibt.